05.10.2021
DEHOGA Bayern: Erleichterungen durch freiwilliges 2G oder 3G plus
Mit Wirkung zum 6. Oktober soll die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dahingehend geändert werden, dass erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt werden, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene, sogenanntes freiwilliges 2G, sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen, sogenanntes freiwilliges 3G plus. „Die Änderungen sorgen für viele zusätzliche...
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