02.07.2026

Verbände begrüßen Reformpaket

Abbildung: KI-generiert

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses stoßen bei Verbänden des Gastgewerbes auf überwiegend positive Resonanz. Besonders der Erhalt der Minijobs, der angekündigte Bürokratieabbau und mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt werden begrüßt. Gleichzeitig fordern die Verbände eine zügige gesetzliche Umsetzung.

Das Maßnahmenpaket "Aufschwung und Beschäftigung" der Bundesregierung wird vom Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern sowie dem Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) überwiegend positiv bewertet. Die Verbände sehen darin wichtige Impulse für Wachstum, Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes.


Ein Schwerpunkt der Stellungnahmen ist der Erhalt der Minijobs. Dehoga Bayern und VEBWK begrüßen, dass diese Beschäftigungsform nach den Beschlüssen bestehen bleiben soll. "Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen von Menschen erhalten", erklärt Dehoga-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. VEBWK-Vorsitzender Franz Bergmüller spricht von einem "handfesten Erfolg für unsere Branche". Der BdS bewertet den Erhalt der Minijobs ebenfalls positiv, kritisiert jedoch die geplante Erhöhung der pauschalen Arbeitgebersteuer von zwei auf fünf Prozent, da sie Beschäftigung verteuere.


Breite Zustimmung finden außerdem die angekündigten Maßnahmen zum Bürokratieabbau. "Genau das brauchen unsere Betriebe: weniger Papier, mehr Zeit für Gäste, Mitarbeiter und Betrieb", sagt Dehoga-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. Auch der BdS sieht in weniger Bürokratie und verlässlichen Rahmenbedingungen wichtige Voraussetzungen für Wachstum und Beschäftigung.


Positiv bewerten die Verbände zudem die geplanten Änderungen am Arbeitsmarkt. Der BdS begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen bei sachgrundlosen Befristungen und fordert eine Reform des Arbeitszeitgesetzes hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit. Dehoga Bayern und VEBWK sehen darüber hinaus in der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sowie einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag mehr Planungssicherheit für die Betriebe. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass bei der angekündigten Flexibilisierung der Arbeitszeit noch konkrete gesetzliche Regelungen ausstehen.


www.dehoga-bayern.de | www.bundesverband-systemgastronomie.de | www.vebwk.com