16.10.2026
Im Streit um die Vergabe der großen Oktoberfestzelte hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) am 16. Oktober zugunsten der Stadt München entschieden. Die Standplätze für die Festzelte müssen nicht europaweit ausgeschrieben werden. Der unterlegene Gastronom Alexander Egger bereitet allerdings offenbar eine Verfassungsbeschwerde vor.
Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Beschwerde des Münchner Gastronomen Alexander Egger, der sich erfolglos um einen Standplatz für ein größeres Festzelt auf dem Oktoberfest beworben hatte. Am Beispiel der Schottenhamel-Festhalle und des Paulaner-Festzelts wollte er erreichen, dass die Stadt München die begehrten Standplätze künftig europaweit ausschreiben muss.
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, kam das Bayerische Oberste Landesgericht zu dem Ergebnis, dass die Zulassungsverträge für die Festzelte keine Dienstleistungskonzessionen im Sinne des europäischen Vergaberechts darstellen. Eine europaweite Ausschreibung sei deshalb nicht erforderlich. Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hielt der zuständige Senat nicht für notwendig.
Die Entscheidung bestätigt damit die bisherige Vergabepraxis der Stadt München. Sie unterscheidet zwischen den Festzelten der Münchner Brauereien und Schützenvereinigungen, die ihre Wirte selbst vorschlagen, sowie fünf weiteren großen Zelten, um deren Standplätze sich Interessenten direkt bewerben können. Bei Letzteren erfolgt die Auswahl anhand eines Punktesystems mit Kriterien wie Erfahrung, Tradition, Ausstattung und Anziehungskraft. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat.
Michael Schottenhamel, Betreiber der gleichnamigen Festhalle, war bei der Urteilsverkündung persönlich anwesend. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, hatte er mit der Entscheidung gerechnet. Diese sei "kurz und knapp, aber klar begründet" gewesen. Schottenhamel zeigte sich erleichtert, dass nun Klarheit über das weitere Vorgehen herrsche. Es sei auch "nicht verkehrt", dass die Angelegenheit rechtlich geklärt worden sei. Jetzt habe man die Sicherheit, "dass die Stadt das richtig macht", erklärte er gegenüber BR24. Zugleich kündigte er an, dass sich seine Familie auch für das Oktoberfest 2027 wieder um einen Festzeltplatz bewerben werde.
Die Stadt München begrüßte nun auch die endgültige Entscheidung in der vergaberechtlichen Auseinandersetzung. Oberbürgermeister Dominik Krause erklärte: "Heute ist ein guter Tag für die Wiesn und für München." Das Gericht habe das städtische Zulassungsverfahren als rechtskonform bestätigt.
Trotz des rechtskräftigen Beschlusses ist der Streit möglicherweise noch nicht beendet. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung bereiten Alexander Egger und seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde vor. Damit müsste Egger eine Verletzung seiner Grundrechte geltend machen.
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