09.09.2026

Neue Greenwashing-Regeln für die Weinbranche

Abbildung: KI-generiert

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Vorgaben für umweltbezogene Werbung. Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie verschärft das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und betrifft auch die Kommunikation von Weingütern – vom Etikett über Internetseiten und soziale Medien bis zu Messeauftritten.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verändert nicht das Weinrecht, stellt aber strengere Anforderungen an Werbung und Produktkommunikation. Wer Wein mit Aussagen wie "grün", "umweltfreundlich" oder "nachhaltig" bewirbt, muss diese künftig anhand überprüfbarer Kriterien belegen können.


Mit der Umsetzung in das deutsche Wettbewerbsrecht werden mehrere Geschäftspraktiken in die sogenannte Schwarze Liste des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen. Sie gelten damit grundsätzlich als unzulässig, ohne dass im Einzelfall noch eine Interessenabwägung erforderlich ist.


Pauschale Umweltaussagen werden eingeschränkt


Zu den neuen Verboten gehören allgemeine Umweltaussagen, wenn sich die behauptete besondere Umweltleistung nicht nachweisen lässt. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.


Unzulässig sind außerdem Aussagen, nach denen ein Produkt aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen klimaneutral sei oder eine verringerte beziehungsweise positive Auswirkung auf die Umwelt habe. Auch eine Umweltaussage über ein gesamtes Produkt oder Unternehmen ist verboten, wenn sie sich tatsächlich nur auf einen Teilaspekt bezieht.


Die Vorschriften gelten für die Kommunikation gegenüber Verbrauchern. Betroffen sind unter anderem Angaben auf Etiketten und Verpackungen, Internetseiten, Beiträge in sozialen Medien und Präsentationen auf Messen. Kleine Weingüter müssen die Vorgaben ebenso beachten wie große Erzeuger.


Bei Verstößen drohen unter anderem wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Unterlassungsansprüche. Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes sind nach § 19 UWG unter bestimmten Voraussetzungen bei weitverbreiteten oder unionsweiten Verstößen möglich. Sie sind damit nicht automatisch die Folge jeder unzulässigen Werbeaussage. Eine entsprechende Einordnung bietet unter anderem die IHK Schwerin.


Zertifizierung allein ist kein Freibrief


Der Bundesverband Ökologischer Weinbau Ecovin sieht seine Mitgliedsbetriebe bei der Nachweisführung grundsätzlich gut aufgestellt. Nach Angaben des Verbands erfüllt das Ecovin-Markenzeichen die Anforderungen an ein zulässiges Nachhaltigkeitssiegel. Grundlage seien jährliche unabhängige Kontrollen durch staatlich zugelassene Stellen, die EU-Öko-Verordnung und die darüber hinausgehenden Verbandsrichtlinien.


Hinzu kämen öffentlich zugängliche Kriterien und ein seit 1990 eingetragenes Warenzeichen. Zertifizierte Betriebe könnten deshalb bei zahlreichen Aussagen zu Ökologie und Nachhaltigkeit auf überprüfte Vorgaben verweisen.


Die neuen Verbote gelten allerdings auch für Ecovin-Mitglieder. Die Zertifizierung erlaubt keine pauschalen oder über den nachgewiesenen Umfang hinausgehenden Aussagen. Weingüter müssen deshalb weiterhin prüfen, ob sich eine Umweltangabe auf das gesamte Produkt oder nur auf einzelne Eigenschaften bezieht.


Drei Jahre bis zur vollständigen Umstellung


Ecovin begleitet Winzerinnen und Winzer nach eigenen Angaben bei der Umstellung auf den ökologischen Weinbau. Wer 2026 mit der Umstellung beginnt, kann das Verbandszeichen laut Ecovin nach dem ersten Umstellungsjahr nutzen, sofern das Produkt eindeutig als "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau" gekennzeichnet wird.


Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen dreijährigen Umstellungszeit könnten die Weine voraussichtlich ab der Ernte 2029 vollständig als zertifizierte Ecovin-Bioweine vermarktet werden.


Der 1985 gegründete Bundesverband zählt nach eigenen Angaben rund 250 Mitgliedsbetriebe. Diese bewirtschaften zusammen etwa 3.000 Hektar ökologisch zertifizierte Rebfläche in Deutschland. Neben der Zertifizierung gehören Beratung, Bildung und politische Interessenvertretung zu den Aufgaben des Verbands.


www.ecovin.de