20.08.2026
Der steuerliche Rabattfreibetrag für Beschäftigte soll nun doch erhalten bleiben. Das berichtet heute das Informationsportal Tageskarte. Zuvor hatte ein Entwurf für die geplante Steuerreform vorgesehen, die Regelung zu streichen. Dagegen hatten sich unter anderem Dehoga Bayern und der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ausgesprochen.
Die geplante Abschaffung des steuerlichen Rabattfreibetrags für Beschäftigte soll nicht umgesetzt werden. Nach aktuellen Medienberichten ist die im Entwurf des Bundesfinanzministeriums vorgesehene Streichung vom Tisch. Zuvor war insbesondere aus der Union Kritik an den Plänen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gekommen.
Der Entwurf hatte vorgesehen, den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 Einkommensteuergesetz zu streichen. Dieser ermöglicht derzeit einen steuerlichen Freibetrag von jährlich 1.080 Euro auf Waren und Dienstleistungen, die der eigene Arbeitgeber herstellt oder anbietet. Das Bundesfinanzministerium führt den Rabattfreibetrag in seinen aktuellen Lohnsteuer-Hinweisen 2026 weiterhin mit 1.080 Euro.
Auch im bayerischen Gastgewerbe waren die Pläne auf deutliche Kritik gestoßen. Dehoga-Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer hatte vor einer zusätzlichen Belastung des Faktors Arbeit gewarnt: "Die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein völlig falsches Signal. Mitarbeiterrabatte sind gelebte Wertschätzung und ein unkomplizierter Benefit, von dem Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen profitieren."
Gerade im Gastgewerbe seien Mitarbeiterrabatte nach Angaben des Dehoga Bayern ein bewährtes Instrument, um Beschäftigten einen zusätzlichen Mehrwert zu bieten. Sie könnten zur Mitarbeiterbindung beitragen und angesichts hoher Lebenshaltungskosten zugleich eine Entlastungswirkung haben.
Auch der VEBWK hatte die geplante Streichung kritisiert. "Der Rabattfreibetrag ist für die Kassiererin im Supermarkt, den Mechaniker im Autohaus und die Servicekraft im Wirtshaus ein spürbarer Teil des Einkommens", erklärte der VEBWK-Vorsitzende Franz Bergmüller. Der Verband hatte die Pläne als verdeckte Gehaltskürzung bezeichnet und darauf verwiesen, dass die Höhe von 1.080 Euro seit 1990 nicht angepasst worden sei. Statt einer Abschaffung fordert der VEBWK eine deutliche Erhöhung des Freibetrags.
Damit dürfte eine Forderung der beiden Verbände zumindest hinsichtlich des Erhalts der Regelung erfüllt werden. Eine Erhöhung des Freibetrags, wie sie der VEBWK sowie auch der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler gefordert haben, ist damit allerdings nicht verbunden.
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