21.05.2026

Rettet die bayerische Lebensart

Wir begrüßen und freuen uns über die Entscheidung der Vergabekammer Südbayern. Dadurch darf das Oktoberfest in München so bleiben, wie es ist: heimatverbunden, traditionell und vor allen Dingen bayerisch. So wie es die vielen Millionen Besucher aus München, Bayern und der ganzen Welt lieben. Authentische Lebensart, weltoffen und völkerverbindend. Einem möglichen Einspruch mit der Folge, dass das Verfahren vor dem Vergabesenat des Oberlandesgerichts München weitergeführt wird, sehen wir mit Spannung entgegen. Wir hoffen, dass die Richter eine Entscheidung im Sinne der bayerischen Tradition und unseres Brauchtums treffen werden.

Wir von der Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte meinen: Sollte das Oktoberfest europaweit ausgeschrieben werden müssen, gerät es in das Visier von multinationalen Konzernen, die an unserer Wiesn nur der finanzielle Aspekt interessiert. "Durch eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher", sagt Peter Inselkammer, einer der beiden Sprecher der Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte. Und Christian Schottenhamel ergänzt: "Unsere Wiesn ist ein Stück Heimat und kulturelle Identität. Wir dürfen sie nicht den internationalen Multis opfern, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind!" Beide Sprecher sind sich einig: "Das Oktoberfest ist eine Bastion der bayerischen Lebensart, sie darf von der EU nicht geschliffen werden. Denn dann wird aus der Wiesn ein seelenloses Bierfest, das überall auf der Welt stattfinden kann."


Regionale Schmankerl und regionale Bierspezialitäten müssen bleiben. Christian Schottenhamel: "Wir sollten auch unsere Münchner Brauereien schützen. Ohne sie wäre das Oktoberfest nie so groß geworden, und um unser Bier beneidet uns doch die ganze Welt. Außerdem: Die Touristen kommen nicht auf die Wiesn, weil sie mehr Europa haben wollen, sondern weil sie das haben wollen, was wir haben. Bayerische Gemütlichkeit und bayerische Tradition."


Was die vielen Gerichtsverfahren anbetrifft, die ein Münchner Wirt angestrengt hat: Auch da hat die Vereinigung der Münchner Wiesn Wirte eine klare und vor allem einheitliche Meinung. Peter Inselkammer: "Das ist nicht bayerische Art, gleich vor Gericht zu ziehen, bloß weil man bei der Bewerbung nicht die nötige Punktzahl erhalten hat. Wir haben den Verdacht, dass sich hier ein Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit profilieren will und dabei riskiert, dass unser Oktoberfest, so wie wir es kennen und lieben, sterben wird."


Dass die Verfahren intransparent sind, wie man hört, stimme nicht. Schottenhamel: "Die Kriterien sind klar und für alle Bewerber einsehbar, und das wurde auch schon von diversen Gerichten bestätigt." Wiesn Wirt zu werden, das müsse man sich auch verdienen. Inselkammer erinnert sich: "Wir haben 18 Jahre warten müssen, bis wir den Zuschlag für unser Zelt bekommen haben."


Vergabekammer weist Nachprüfungsantrag zurück


Im Wortlaut gibt die Regierung von Oberbayern bekannt: "Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 21.05.2026 den vergaberechtlichen Nachprüfungsantrag der WE Gutshof GmbH gegen die von der Landeshauptstadt München beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle an die vorgesehenen Brauereien bzw. Wirte für das Oktoberfest 2026 zurückgewiesen.


Im Kern ging es der Antragstellerin in dem Nachprüfungsverfahren darum, dass es sich bei der Zuteilung der Festzelte auf dem Oktoberfest durch die Landeshauptstadt um eine sog. Dienstleistungskonzession handele und sich die Landeshauptstadt daher anders als bislang bei der Zuteilung der Zelte nach den Regelungen des europäischen Vergaberechts (§§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) richten sollte; dies würde grundsätzlich eine EU-weite Ausschreibung der Festhallen auf dem Oktoberfest bedeuten.


Nach Auffassung der Vergabekammer liegen im Fall der Zuteilung der beiden Zelte die Voraussetzungen für die Anwendung des europäischen Vergaberechts nicht vor, weil es sich nicht um die Vergabe einer ausschreibungspflichtigen Dienstleistungskonzession handelt. Eine solche würde u. a. voraussetzen, dass die Landeshauptstadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten einen einklagbaren Anspruch auf Betrieb der Festhallen während der Öffnungszeiten des Oktoberfests hätte. Die Zuteilungsverträge und die Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2026 sehen aber keine Rechtspflicht zum Betrieb der Zelte vor.


Gegen die Entscheidung der Vergabekammer können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen. Vor Ablauf dieser Beschwerdefrist darf die Landeshauptstadt nach den gesetzlichen Vorgaben die Zulassungsverträge hinsichtlich der beiden Zelte weiterhin nicht abschließen."