24.07.2025
Im Folgenden kommt eine Meldung aus der Kategorie "Kann man sich alles nicht ausdenken!": Die Münchner Destillerie "The Duke" sieht sich durch eine Klage des Vereins "Sozialer Wettbewerb" existenziell bedroht: Wegen einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht wurde das Unternehmen zu einer Strafe mit Folgekosten in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt – und das, obwohl das zuständige Gericht in erster Instanz die fehlende Regelung ausdrücklich als gesetzliche Lücke einstufte.
Hintergrund der Klage ist das Produkt "Entgeistert" – ein alkoholfreier Gin, den die Destillerie als innovative Genussalternative 2022 auf den Markt gebracht und seitdem vertrieben hat. In Deutschland ist Alkohol wie Gin, Wein und Sekt pfandbefreit. Auch die alkoholfreien Pendants sind bislang ohne Pfand im Handel erhältlich – eine gängige Praxis in der gesamten Branche.
Denn: Als das Pfandgesetz geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen noch kein Thema – eine spezifische Regelung fehlt bis heute. "Und so haben wir uns schließlich vor Gericht wiedergefunden. Die Richterin in erster Instanz sah hier eine klare Gesetzeslücke und entschied zu unseren Gunsten. Sie sagte: Kein Mensch versteht, warum Spirituosen pfandfrei und alkoholfreie Spirituosen bepfandet sein sollen. Im Übrigen habe das Recht für alle Marktteilnehmer gleich zu gelten", berichtet "The Duke"-Gründer Maximilian von Pückler (Foto).
Im Berufungsverfahren, das im November 2024 stattfand, entschied jedoch ein anderer Richter gegensätzlich: Die fehlende Regelung bedeute nicht Pfandfreiheit – und das Unternehmen wurde zur Rücknahme seiner Ware sowie zur Zahlung von Gerichtskosten und Schadensersatz verurteilt. Die Folge: Ein wirtschaftlicher Schlag mit existenzbedrohenden Konsequenzen. Die Produkte mussten sofort aus dem Handel genommen werden, der Umsatz brach ein, während hohe Anwalts- und Verfahrenskosten fällig wurden. Ein Wechsel auf Pfandflaschen ist nicht realistisch, da Supermärkte alkoholfreie Spirituosen mit Pfand nicht zurücknehmen und somit den Vertrieb verweigern.
Auf den Einwand, dass "The Duke" dann die einzigen Produzenten auf dem Markt wären, die sich an dieses Recht zu halten haben, gab der Richter den Hinweis mit auf den Weg, dass man doch im Umkehrschluss die gesamte Branche verklagen könne. "Danke, aber nein danke! Das wollen und werden wir nicht tun – wir verklagen nicht unsere Kollegen. Wir sitzen schließlich alle im selben Boot", erklärt von Pückler.
Von Pückler möchte nicht nur seine Kollegen nicht verklagen, sondern er wird auch nicht in die nächste Instanz gehen: „Das Risiko ist viel zu hoch. Die beiden Gerichtsurteile haben doch gezeigt, dass das Verfahren so oder so ausgehen kann. Und eine weitere Niederlage können wir uns einfach nicht leisten. Was wir allerdings können, ist, auf den Missstand aufmerksam zu machen."
Dazu hat "The Duke" eine Crowdfunding-Kampagne auf Startnext gestartet – und ruft seine Fans zur Unterstützung auf. Unter dem Titel "Gin als Protest" können Unterstützer Flaschen erwerben oder spenden, um den entstandenen Schaden aufzufangen. Vor allem aber soll die Kampagne ein Signal senden: für mehr Fairness, Rechtssicherheit und den Schutz kleiner Betriebe vor missbräuchlichen Abmahnungen.
Knapp 300 Menschen habe sich bereits an der Kampagne beteiligt, so dass Stand heute über 13.000 Euro zusammengekommen sind. Wer also die Münchner Destillerie unterstützen möchte, kann dies noch bis zum 15. August tun. Einfach hier klicken.
Die Gerichtsentscheidung zeigt, wie leicht es für einen großen Abmahnverband ist, kleine mittelständische Unternehmen aus der Bahn zu werfen. Sie zeigt auch, wie absolut widersprüchlich Gerichtsurteile aufgrund einer nicht zusammenhängenden Rechtsprechung ausfallen können. "Hier muss die Politik handeln und Gesetze schaffen, die nicht missbräuchlich ausgelegt werden können! Das Recht darf kein Glücksspiel sein, das den einen trifft und den anderen nicht. Wir fordern klare Regeln und ein faires Miteinander – damit Vielfalt, Kreativität und Unternehmertum in Deutschland überleben können", so Maximilian von Pückler.
Inzwischen hat „The Duke" reagiert und eine pfandfreie Lösung finden können, indem man "Entgeistert" in Steingut-Flaschen als einziges Produkt der Destillerie abfüllt und verkauft. Diese Flaschen sind nämlich generell vom Pfand befreit, völlig unabhängig vom Inhalt ...
© 2024 Gastro-Report Verlags ABR GmbH | All Rights Reserved